IDEE FÜR DEN AUKTIONSBEREICH - Meinungen/Anregungen erwünscht!
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Befürchte ja, scheiß Bürokratie an der Stelle macht es leider nicht als Nullsummenspiel umsetzbar.
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Ignorama schrieb:
Befürchte ja, scheiß Bürokratie an der Stelle macht es leider nicht als Nullsummenspiel umsetzbar.
Wikipedia schrieb:
In Deutschland handelt es sich bei einer Online-Auktion nicht um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, sodass Verkäufer nicht unter den Schutz dieser Gesetzgebung fallen.
Alternativ verlegt ihr euren Redaktionssitz endlich mal auf die Bahamas - das tilgt gleich mehrere Probleme auf einmal -
Problem ist simpel: Mir wurde zu anwaltlichem Rat geraten und den habe ich nicht. Da liegt das Problem und kostenfrei wäre der wohl auch nicht. Und das ist das große Problem.
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