Das Coronavirus - Diskussions-Thread

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    • Turbo-T schrieb:

      BlackLion schrieb:

      Turbo-T schrieb:

      Treffen mit max. 10 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit, ok, verstanden.

      Wie sieht es zuhause aus?
      Hab nur verstanden, private Feiern sind inakzeptabel, d.h. verboten?
      Darf ich nichtmal einen weiteren Haushalt zu mir einladen im November?
      Bis zum 30. November sollen "in Privatwohnungen nur Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen oder Personen aus einem Haushalt und maximal zwei Haushalts-ferne Personen".
      Das ist ja dein Text aus der Vorlage von gestern, aber steht das nun auch in der Beschlussfassung?
      Damit könnte ich leben.
      KONTAKTE: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – insgesamt maximal zehn Personen – gestatten sein. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen die Ordnungsbehörden sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.

      Von heute Abend 19:48uhr
      welt.de/politik/deutschland/ar…oten-das-ist-erlaubt.html
      Der entscheidende Schritt im Leben eines Menschen ist der Sprung über den
      eigenen Schatten.
    • Das Coronavirus - Diskussions-Thread

      Kann man interpretieren.
      Aber da die Ermittlung von KW9 bis KW29 ging und Restaurants erst in KW23 wieder größtenteils geöffnet haben, ist da ein Betrachtungszeitraum von nur 6 Wochen echt arg kurz und bei Zero waren die Ansteckungen ja auch nicht, trotz Konzepte.

      Ich bin mal gespannt, wie die nächste Erhebung aussieht. Gerade in meinen umliegenden Kreisen (mein eigener ist noch nicht rot, aber das wird sich morgen auch erledigt haben...), sind die Ursachen halt leider wirklich Restaurants und Feierlocations.
      Die Situation schien sich über den Sommer wieder so sehr normalisiert zu haben, dass man einfach unvorsichtig wird. Mein Mann meinte letztens er wäre im Laden fast in Prügel geraten, als er zwei Typen an der Kasse, die das Ding unterm Kinn hatten, sagte, dass sie Abstand halten sollen.
      We don't call it spam exactly,
      it's more like "tactical addition to our post counters !"
    • FliegenTod schrieb:

      Da der Zeitraum von KW 9 bis 29 geht würde ich doch sehr stark davon augehen, dass sich die Formulierung "sicher auch bedingt durch die massiven Gegenmaßnahmen" doch eher auf die Schließungen bezieht.

      Okay, hier verstehe ich die Statistik womöglich wirklich falsch: Betrachten die Tabellen auch nur den Zeitraum? Denn ich verstehe es so, dass die Zahlen den Zeitraum bis zum 11.8. betrachten und nicht nur bis zur KW 29. Dachte das bezieht sich nur auf die verbale Auswertung, da unter den Tabellen 11.8. steht als Datum. Das wäre ja dann doch noch fast ein voller Monat mehr als KW 29.
    • Ignorama schrieb:

      FliegenTod schrieb:

      Da der Zeitraum von KW 9 bis 29 geht würde ich doch sehr stark davon augehen, dass sich die Formulierung "sicher auch bedingt durch die massiven Gegenmaßnahmen" doch eher auf die Schließungen bezieht.

      Okay, hier verstehe ich die Statistik womöglich wirklich falsch: Betrachten die Tabellen auch nur den Zeitraum? Denn ich verstehe es so, dass die Zahlen den Zeitraum bis zum 11.8. betrachten und nicht nur bis zur KW 29. Dachte das bezieht sich nur auf die verbale Auswertung, da unter den Tabellen 11.8. steht als Datum. Das wäre ja dann doch noch fast ein voller Monat mehr als KW 29.
      Im Text steht was dazu. Die Gesamtzahlen der täglichen Hochläufe gehen wohl bis 11. August, die Auswertung betrachtet aber nur die Zahlen bis KW29.
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    • dingsbums schrieb:

      Ich frage mich momentan eher wie den das bitte in Privatwohnungen / Häusern kontrolliert werden soll ?

      Naja, effektiv über meldende Nachbarn, die die Polizei verständigen. Ich habe mal gesehen wie eine Vorgartenfeier aufgelöst wurde, glaube aber da war es eher ne zufällige Streife. Ansonsten kann die Polizei natürlich kaum was tun, wo kein Kläger da kein Richter.

      Ich bin übrigens sehr gespannt auf die neuen Zahlen zu Schulen, wo diese wieder lange offen haben. Denn ein Großteil meiner Anrufer inzwischen sind Schüler, die Kontakt innerhalb ihrer Klasse hatten. Also ob sich die bisherige Annahme, dass Schulen ziemlich unbedenklich wären, lange halten lässt bezweifle ich ein wenig. Ich vermute eher, dass da einfach die Dunkelziffer enorm hoch ist, da jüngere Menschen eh bekanntlich leichte bis symptomfreie Verläufe haben und Schüler im Schnitt jung sind. Wäre halt nur doof, wenn die dann daheim Mami und Papi anstecken, die es auf Arbeit tragen und so weiter. Ich habe bisher auch nicht gefunden, ob Schulen flächendeckend getestet werden, also wirklich komplett und nicht nach Symptomen. Ich hoffe, dass das getan wird, einfach um zu prüfen ob die wirklich so sicher sind wie es bisher dargestellt wird. Muss man ja auch nicht an allen Schulen machen, aber zumindest an größeren in Hot Spots als Stichprobe fänd ich das eine sehr sinnvolle Nutzung der Test-Ressource, eher noch als Reiserückkehrer.
    • Das Coronavirus - Diskussions-Thread

      Ich finde eh mit am Schlimmsten, dass irgendwie wieder jeder sein eigenes Ding macht von den Landkreisen. Gerade auch was Testungen betrifft ist keine Linie drin und Gesundheitsamt und Co. haben eh ihre Probleme alles nachzuhalten.

      Wobei man dazu sagen muss, dass man bei uns "einfach" in die Corona-Ambulanz fahren kann. Die testen einen, egal ob man Symptome vorweisen kann oder nicht. Männe ist da gestern hingeschickt worden, einmal Temperatur und Abstrich genommen worden, QR-Code in Empfang... zwölf Stunden später hatte er das Testergebnis in der Warnapp drin. Da waren wir schon überrascht.
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    • @Ignorama die Queen hats ja schon geschrieben, der Datensatz ist vom 8.11., de Betrachtungszeitrum geht aber "nur" bis zur KW29. Wie sinnvoll die jetzt beschlossenen Maßhnahmen aber genau sind kann anhand von dem Datensatz wohl kaum jemand beurteilen. Laut den Statistiken haben sich im Betrachtungszeitraum "nur" unter 300 Leute im Bereich von Gaststätten, Restaurant und Speisestätten angesteckt. Die ersten Berichte über "Superspreading" Ereignissen im zusammenhang mit eben genannten Örtlichkeiten, an die ich mich erinnern kann, kamen aber erst nach dem Betrachtungszeitraum. Ganz davon abgesehen war ja der Sommer eh ziemlich ruhig. Oder kurz gesagt: es braucht aktuellere Daten.
    • BlackLion schrieb:

      Turbo-T schrieb:

      BlackLion schrieb:

      Turbo-T schrieb:

      Treffen mit max. 10 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit, ok, verstanden.

      Wie sieht es zuhause aus?
      Hab nur verstanden, private Feiern sind inakzeptabel, d.h. verboten?
      Darf ich nichtmal einen weiteren Haushalt zu mir einladen im November?
      Bis zum 30. November sollen "in Privatwohnungen nur Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen oder Personen aus einem Haushalt und maximal zwei Haushalts-ferne Personen".
      Das ist ja dein Text aus der Vorlage von gestern, aber steht das nun auch in der Beschlussfassung?Damit könnte ich leben.
      KONTAKTE: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – insgesamt maximal zehn Personen – gestatten sein. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen die Ordnungsbehörden sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.
      Von heute Abend 19:48uhr
      welt.de/politik/deutschland/ar…oten-das-ist-erlaubt.html
      Das ist eben nicht der offizielle Wortlaut, sondern schon uminterpretiert, so lautet es im Original (offizielle Seite der Bundesregierung):

      • Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
      • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen (Kontaktbeschränkungen).

      Nicht gestattet bedeutet auch juristisch kein Verbot! Außerdem ist auch nur von Öffentlichkeit die Rede. Der Rest entspricht eher einer Empfehlung.
    • Hier, ab Minute 07:04:


      Da ist vor allem die Rede von öffentlichen Treffen, dass nur noch 10 Leute aus 2 Haushalte erlaubt sind. Wie gesagt im öffentlichen, also draußen.
      Bei privaten Wohnungen und Häusern wird lediglich von Partys gesprochen, dass diese inakzeptabel sind. Die Frage ist, was als Party gilt? Ist es der Filmabend, den ich mit 3 Freunden mache? Darf ich mit 2 Freunden gemütlich bei einem Glas Wein sitzen und mich unterhalten? Ist das treffen mit 4 Freunden zum gemeinsamen zocken noch erlaubt?

      Edit: Habe nochmals rein gehört. Das war schwer zu verstehen, da wird gesagt: "[...]wir sagen dass auch für private Wohnungen" Gemeint ist wohl das treffen mit 10 Leuten aus 2 Haushalten oder wie hörst ihr das?

      Edit 2:

      Auszug aus dem offiziellen Schreiben der Bundesregierung:

      " Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen
      Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten
      Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten
      Kontrollen zusammen." Da wird auch nur von Partys gesprochen.

      bundesregierung.de/resource/bl…orona-data.pdf?download=1

      Also auch kein Wort darüber dass treffen ohne Party verboten sind, in privaten Wohnungen. Ist halt die Frage, was als Party gilt ...

      Allerdings wird gebeten, dass man sich nur im notfall mit Leuten anderer Haushalte treffen soll. Da kann z.B. der Arbeitsplatz dein, ein Arztbesuch und anderes, wovon die Versorgung des eigenen Lebens abhängt, wo man andere Leuten treffen soll.
      Mein Youtube Kanal
      (für alle die Lust auf Reviews von alten Computer- und Videospielen haben)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von HairFU ()

    • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungenwerden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.
      bundesregierung.de/resource/bl…orona-data.pdf?download=1
      Der entscheidende Schritt im Leben eines Menschen ist der Sprung über den
      eigenen Schatten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BlackLion ()

    • Ja, cool, Danke für den link! Bleibt halt, dass das nur für die Öffentlichkeit gilt, was in den Zusammenfassungen gerne unterschlagen wird. Und was soll denn inakzeptabel bedeuten in Bezug auf Wohnungen? Was sind denn feiernde Menschen? Find ich alles sehr schwammig formuliert. Das sind ja keine juristischen Kategorien. Darf ich zum Beispiel mit vier Leuten in Bandraum? Kommt dann die Polizei?
    • matzenotine schrieb:

      Ja, cool, Danke für den link! Bleibt halt, dass das nur für die Öffentlichkeit gilt, was in den Zusammenfassungen gerne unterschlagen wird. Und was soll denn inakzeptabel bedeuten in Bezug auf Wohnungen? Was sind denn feiernde Menschen? Find ich alles sehr schwammig formuliert. Das sind ja keine juristischen Kategorien. Darf ich zum Beispiel mit vier Leuten in Bandraum? Kommt dann die Polizei?
      Es wurde alles dazu gesagt und geschrieben und wers immer noch nicht begreift :respekt:

      Der entscheidende Schritt im Leben eines Menschen ist der Sprung über den
      eigenen Schatten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BlackLion ()

    • @BlackLion: Nee, sry, da machst du dir das deutlich zu einfach! So wie es auf deiner Grafik dargestellt ist, ist es eben nicht in der öffentlichen Stellungnahme formuliert! Keine Ahnung, was daran so schwer zu verstehen ist? Öffentlichkeit ist kein privater Raum. Die Kontaktbeschränkung betr. die max. 10 Personen betrifft aber den öffentlichen Raum. Der Absatz zum privaten Bereich ist ganz anders formuliert. Da wird von inakzeptabel gesprochen. Und nochmal: In beiden Fällen wird der Begriff Verbot nicht verwendet und ich würde schon davon ausgehen, dass die entsprechenden Stellen genau wissen, wie sie etwas formulieren. Aber ja, lesen und verstehen, sind halt nicht immer unbedingt deckungsgleich.