Ummelden bei Umzug

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    • Ummelden bei Umzug

      'nabend.
      Ich möchte zu meiner Freundin Freundin ziehen. Meine Wohnung ist schon gekündigt und läuft noch 2 Monate auf mich. Bin allerdings so gut wie gar nicht mehr da, außer um meine Sachen noch zu meiner Freundin rüber zu räumen. Ist es möglich, sich jetzt schon umzumelden? Oder geht das erst kurz vor Ablauf meines alten Mietvertrag?
      Danke schonmal :)
    • Man ist gesetzlich dazu verpflichtet sich bei der Gemeinde/ Bürgeramt etc. Spätestens 14 Tage nach dem Umzug am neuen Ort anzumelden .

      Hätte vor 2 Jahren ganz schöne Probleme bekommen wenn ich nicht so eine nette Sachbearbeiterin gehabt hätte die mich nach 4 Wochen von sich aus drauf angesprochen hat da sie wusste das wir neu umgezogen sind.

      Kann bis zu einer Geldbuße kommen wenn man sich nicht an/ummeldet.
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    • Du musst ja angeben ab wann dein Mietvertrag beginnt bei der um/ Anmeldung auch bei den Versorgern etc.

      Da kommt schnell raus das was nicht stimmt wenn die Abfall Firma sich bei der Gemeinde erkundigt oder der Energieversorger weil plötzlich der Stromzähler rattert etc.

      Alles nicht so einfach.
      Einer der Coolsten
    • Azazel schrieb:

      Du kannst dich in der Regel ummelden wann und wie du willst. Eine Bestätigung des Vermieters über den ein- oder Auszug wird in der Regel nicht verlangt.
      Das ist falsch. Seit dem 1. November 2015 braucht man beim Umzug eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen muss, dafür gibt es im Internet Vordrucke. Die Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug passieren, sonst kann das wirklich teuer werden, kann bis zu 500 Euro kosten.
      Mein Kopf ist wie mein Browser. 15 Tabs offen, davon sind drei eingefroren und ich hab keine Ahnung, wo die Musik herkommt.
    • alien011 schrieb:

      Azazel schrieb:

      Du kannst dich in der Regel ummelden wann und wie du willst. Eine Bestätigung des Vermieters über den ein- oder Auszug wird in der Regel nicht verlangt.
      Das ist falsch. Seit dem 1. November 2015 braucht man beim Umzug eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen muss, dafür gibt es im Internet Vordrucke. Die Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug passieren, sonst kann das wirklich teuer werden, kann bis zu 500 Euro kosten.
      Bingo , danke dir.
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