Tipps zum Verkauf und Versand von Retrospielen

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    • Tipps zum Verkauf und Versand von Retrospielen

      Moin Leute

      Dachte, ich eröffne mal einen Thread zum Thema "Tipps zum Verkauf und Versand von Retrospielen".

      Habe nun meine ersten Retrospiele verkauft. Mich beschäftigen dabei vor allem die Themen Zoll und Diebstahl auf dem Postweg.

      Nehmen wir mal ein einigermassen wertvolles Spiel, das man für 250 Tacken an einen Franzosen verkauft hat.

      Gebe ich den wahren Wert an, ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass es jemand innerhalb der Post entwendet. Schliesslich steht der Wert auf dem Zollformular.

      Gebe ich einen tieferen Wert, sagen wir mal symbolische 20 Euro an, ist die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls geringer. Indessen trage ich das Risiko, bei einem Verlust nur 20 Euro zurückerstattet zu bekommen.

      Bin halt ein gebranntes Kind, weil kürzlich ein japanisches Axelay CIB - hier im Forum verkauft - auf dem Postweg verloren ging. Hier bekam ich gar nichts zurück, da die Sendung nicht versichert war. Denke, bei einem versicherten Versand ist die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls geringer, da man den Versand nachverfolgen kann. Jemand auf der Post meinte indes, es sei genau umgekehrt, da ein versichertes Paket einen gewissen Wert suggeriere und damit das Risiko eines Diebstahl dort grösser sei.

      Tendiere im Moment eher zu versichertem Versand, zumal sonst der Käufer ja einem vorgaukeln könnte, er habe das Spiel gar nie erhalten - ist kein Angriff auf den besagten Käufer, für den verbürge ich mich :-).

      Bleibt das Dilemma mit der Wertangabe. Dazu kommt, dass ein zu tief angegebener Wert auch zolltechnisch nicht sauber ist. Am liebsten würde ich einfach den effektiven Wert angeben. Nebst dem Verlustrisiko käme dann aber - bei teuren Spielen nicht unwesentlich - noch der Umstand dazu dazu, dass Sendungen - zumindest in der Schweiz - nur bis zu einem Wert von 150 Franken versichert sind.

      Und schliesslich: Wie deklariert ihr die Sendungen? Als Geschenk? Oder als Ware? Und braucht es für letzteres zusätzliche Begleitpapiere. Wann werde ich als Händler eingestuft? Und ab wann muss man die Verkäufe vesteuern?

      Ihr seht, Fragen über Fragen. Was sind eure Erfahrungen? Freue mich über euere Feedbacks :)
      (SUPER) FAMICOM RULES
    • Der Käufer entscheidet, ob er versicherten oder unversicherten Versand haben möchte.

      Mit der Einlieferung bei der Post hat der Verkäufer alles erledigt; wenn das Spiel auf dem Postweg verloren geht, dann muss sich der Käufer darum kümmern (zumindest in Deutschland). Die Briefe / Pakete müssen zusammen mit einem Zeugen gepackt und bei der Post eingeliefert werden.

      Die Zollerklärung muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

      In Deutschland müssen Verkäufe ab einem Gewinn von 600 Euro pro Kalenderjahr versteuert werden (Einkommensteuer, Freigrenze).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Elemental Master ()

    • 1. Nach Frankreich füllt man keine Zollerklärung aus, da EU Ausland. Hier ist die beste Versandmethode imo Einschreiben + Wertbrief und Wertbrief wird NICHT auf der Sendung ausgewiesen, um genau die Diebstahlattraktivität nicht zu befeuern.

      2. Erzählt Elemental Master semi-Wahrheiten. Viel Spaß beim Klären mit PayPal, wenn was verloren geht und du keine Sendungsnummer hast :D Als Verkäufer kannst du entscheiden wie du versicherst und ich verschicke ausschließlich versichert. Wer damit nicht einverstanden ist kann gerne woanders kaufen.

      3. Zur Wertangabe: Wie der Wert ist. Ist in der EU eh total egal.
    • Wenn jemand seinen Text mit "erstes Retrospiel verkauft" anfängt und dann die Fragen stellt, die gestellt wurden, wäre ich mit der "weiß jeder" Einschätzung etwas vorsichtiger, vor allem weil es ziemlich unintuitiv ist.

      Allerdings hab ich selbst gepennt, da er ja Schweizer ist afaik, daher die Zollsache eben anders aussehen dürfte. Genau wie die Versandsache.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ignorama ()

    • Ignorama schrieb:

      1. Nach Frankreich füllt man keine Zollerklärung aus, da EU Ausland. Hier ist die beste Versandmethode imo Einschreiben + Wertbrief und Wertbrief wird NICHT auf der Sendung ausgewiesen, um genau die Diebstahlattraktivität nicht zu befeuern.

      2. Erzählt Elemental Master semi-Wahrheiten. Viel Spaß beim Klären mit PayPal, wenn was verloren geht und du keine Sendungsnummer hast :D Als Verkäufer kannst du entscheiden wie du versicherst und ich verschicke ausschließlich versichert. Wer damit nicht einverstanden ist kann gerne woanders kaufen.

      3. Zur Wertangabe: Wie der Wert ist. Ist in der EU eh total egal.
      tzameti ist Schweizer. Sprich für uns gelten andere regeln.

      Deswegen ist's auch am sinnvollsten als Schweizer in die EU zu düsen und von da zu versenden. Es kommt uns günstiger, es gibt keine Zollkosten etc.

      Ich persönlich verkaufe nur noch sehr selten ins Ausland. Der Aufwand ist zwar nicht riesig, aber ist letztenendes doch gemütlicher einfach an einen Schweizer zu versenden. Es gibt auch in der Schweiz mehr als genügend Retrosammler.
    • Wenn ich was verkaufe, ist es mir dann eigentlich wurscht, woher der Käufer kommt. Hauptsache, das Teil ist weg.

      Meine ersten beiden Verkäufe gingen nach Deutschland und Frankreich.

      Bin recht unsicher und möchte bei künftigen Verkäufen ins Ausland vor allem sicherstellen, dass alles sauber und rechtmässig abläuft.

      Hast du Tipps zu meinen Fragen?

      Oder weiss sonst wer aus der Schweiz Bescheid?
      (SUPER) FAMICOM RULES

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tzameti ()

    • wie schon erwähnt kommt es sicherlich auch drauf an, was der Käufer für eine Versandform wünscht. Dinge, die über paypal laufen sollte man eigentlich immer versichert verschicken. Ansonsten kommt es auf den Wert an. Ich halte es für sinnvoll Games ab ca. 20 € immer versichert zu verschicken. Bei Verkäufen über ebay sollte man aufpassen, hier ist man als VK schnell der Dumme, wenn irgendwas in der Auktion nicht ganz eindeutig ist. Kürzlich hatte ich beispielsweise 2 GBA Spiele eingestellt und ein Bild von den losen Modulen gemacht. Daraufhin klagte der Käufer später an, dass die OVPs fehlen! Normalerweise hätte ich gedacht, das Foto ist Beweiss genug, aber Ebay gab dem Käufer im Prinzip Recht und ich bekam eine negative Bewertung, wegen der fehlenden OVPs. Zack. Natürlich habe ich mich darüber beschwert, aber ebay lässt einem in dem Fall am langen Arm verhungern! Ebay und PP schützt praktisch nur Käuferrechte, das sollte jedem bewusst sein.
    • wieso nur akzeptabel? es könnte sich ja auch um ein loses, minziges modul handeln. da hat doch eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

      und solange der kaufvertrag klar geregelt ist, sprich in der beschreibung ausdücklich steht, dass es sich um ein loses modul handelt, kann auch niemand ansprüche auf eine ovp geltend machen.
      (SUPER) FAMICOM RULES

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tzameti ()

    • Bin halt ein gebranntes Kind, weil kürzlich ein japanisches Axelay CIB - hier im Forum verkauft - auf dem Postweg verloren ging. Hier bekam ich gar nichts zurück, da die Sendung nicht versichert war.

      IMMER versichert und mit Sendugsnummer verschicken. (Ausnahmen bei Kleinkram)

      Unter 100€ Wert: Per Post Einschreiben (bis zu 50€ automatisch versichert), wenn die Maße passen.
      Über 100€ Wert via DHL Paket, da bis zu 500€ versichert
      Bei ca. 700-XXX€ via DHL Paket inkl zusätzlicher Versicherung.

      Von daher den realen Wert bei Sendungen außerhalb EU angeben. Da wird der enige DHL Mitarbeiter schon zwei mal überlegen ob er die Sendung einstecken soll oder nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Retrorunner ()

    • Keulemanns schrieb:

      Den Zustand hatte ich mit gut bewertet. Es ging bei der negativen Bewertung darum, dass die OVP gefehlt hat. Aus welchem Grund hat ein loses Modul nur einen akzeptablen Zustand? Das musst du mir erklären.

      tzameti schrieb:

      wieso nur akzeptabel? es könnte sich ja auch um ein loses, minziges modul handeln. da hat doch eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

      Wichtiger Tipp: Lest IMMER was die jeweilige Plattform festlegt: pages.ebay.de/help/sell/contextual/condition_7.html



      Artikel, der gebraucht wurde, sich aber in einem guten Zustand befindet. Die Hülle kann geringfügige Beschädigungen aufweisen, wie z.B. Gebrauchsspuren oder Risse, oder die Artikelverpackung weist Gebrauchsspuren, Kratzer oder Risse auf. Bei einer CD sind das Albumcover und der Einleger vorhanden. Die VHS- oder DVD-Hülle ist vorhanden. Die Anleitungen zum Videospiel sind vorhanden. Die CD/DVD springt nicht. Das VHS-Band zeigt keine verschwommenen/grießigen Bilder.

      Die OVP ist vorhanden und sogar die Anleitung. Nur dann kommt gut in Frage, sofern es eben halbwegs brauchbar aussieht.

      Und ein "minziges Modul" ist unvollständig, aka ist das Spiel gesamt absolut nicht minzig, sondern incomplete. Eine Beschwerde darüber wenn Fotos vorhanden sind mag fies wirken, ich würde sowas auch persönlich nicht tun, da ich auch von den Bildern ausgehe. Aber ehrlich gesagt nervt es mich, allein weil es die Filter-Einstellungen total nutzlos macht, wie leute "neuwertige" lose Module verkaufen. Da zudem unzweifelhaft gegen die Vorgaben der Artikelbeschreibung verstoßen wurde, ist eine negative Bewertung halt auch schwer anfechtbar.
    • Mich hat an der Sache nur gestört, dass ich in der Auktion ein Bild von den Modulen einstelle, man also sieht, was man bekommt und hinterher gibt es eine negative Bewertung wegen der fehlenden OVP. Was gibt es aussagekräftigeres als ein Original Bild?! Vor allem war der Käufer kein Newbie mit vielen hundert Bewertungen. Wäre der Käufer neu bei ebay gewesen, hätte ich vielleicht auch noch ein wenig mehr Verständnis gehabt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Keulemanns ()

    • Vielleicht macht er es auch mit System und versucht so Geld rauszuschlagen, vlt. gehts ihm nur auch aufn Keks und er ziehts konsequent durch, who knows? ^^ Aber du siehst, dass es tatsächlich dein Fehler war und somit Ebay hier gar nichts übrig blieb als die Bewertung stehen zu lassen, außer sie scheißen selbst auf die eigenen Regeln.
    • Keulemanns schrieb:

      Mich hat an der Sache nur gestört, dass ich in der Auktion ein Bild von den Modulen einstelle, man also sieht, was man bekommt und hinterher gibt es eine negative Bewertung wegen der fehlenden OVP. Was gibt es aussagekräftigeres als ein Original Bild?! Vor allem war der Käufer kein Newbie mit vielen hundert Bewertungen. Wäre der Käufer neu bei ebay gewesen, hätte ich vielleicht auch noch ein wenig mehr Verständnis gehabt.
      Welchen Zustand hattest du bei der Ebay-Zustandsbeschreibung angegeben? Wenn du gut oder sehr gut angegeben hast und in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt hast, dass die OVP nicht mtidabei ist, dann ist es - so hart es klingt - deine Schuld. Denn es könnte genauso sein,dass du die Module aus der OVP genommen hast um alle auf einem Foto abzubilden.

      Ich persönlich würde jedoch nicht davon ausgehen,dass die OVP mitdabei ist, wenn diese auf dem Foto nicht abgebildet ist.