450e Jobber
1. kann ich jemand, der mir beim hof hilft, als "haushaltshilfe" anmelden, oder muss es dann eine gewerbliche einstellung sein? (hintergrund, die abgaben, die ich zahlen muss bei einer haushaltshilfe anstatt gewerblich in bezug auf krankenkasse und rentenversicherung sind geringer).
2. derjenige, der in frage kommt, möchte seinen eigenen rentenanteil zahlen (können sich 450e jobber scheinbar von befreien lassen). so wie ich das verstanden habe, zahle ich seinen eigenanteil dann ein und behalte das vom lohn ein. ist damit dann alles für dem seine rente bzw. zähljahre geregelt (geht ihm darum), da dieser knappschaftsverein sich drum kümmert, an den ich die beiträge zahle, oder muss ich selber als "arbeitgeber" noch etwas bei der rentenversicherung regeln?
"Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."