450e Jobber

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    • 450e Jobber

      kennt sich hier jemand aus mit der materie 450e jobber als "arbeitgeber"? ich habe mich jetzt schon soweit reingelesen, das ich eigentlich nur noch 2 fragen habe:

      1. kann ich jemand, der mir beim hof hilft, als "haushaltshilfe" anmelden, oder muss es dann eine gewerbliche einstellung sein? (hintergrund, die abgaben, die ich zahlen muss bei einer haushaltshilfe anstatt gewerblich in bezug auf krankenkasse und rentenversicherung sind geringer).

      2. derjenige, der in frage kommt, möchte seinen eigenen rentenanteil zahlen (können sich 450e jobber scheinbar von befreien lassen). so wie ich das verstanden habe, zahle ich seinen eigenanteil dann ein und behalte das vom lohn ein. ist damit dann alles für dem seine rente bzw. zähljahre geregelt (geht ihm darum), da dieser knappschaftsverein sich drum kümmert, an den ich die beiträge zahle, oder muss ich selber als "arbeitgeber" noch etwas bei der rentenversicherung regeln?
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."
    • das ich das abführen muss ist mir klar. ging mir nur darum ob es damit dann erledigt ist. ich zahle das nämlich nicht an die rentenversicherung, sondern an diese minijob zentrale (die scheinbar auf anderen seiten knappschaft genannt wird), die für diese minijobs in deutschland zuständig ist.

      minijob-zentrale.de/DE/0_Home/…rungspflicht_rv/node.html

      "Privathaushalt
      Bei Minijobs in Privathaushalten berechnet die Minijob-Zentrale die Beiträge und zieht den Eigenanteil des Minijobbers zusammen mit den übrigen pauschalen Abgaben zweimal jährlich vom Konto des Arbeitgebers ein. Den Eigenanteil des Minijobbers behält der Arbeitgeber monatlich vom Arbeitsentgelt ein."

      meine frage war also, kümmern die sich dann darum, das der kram bei ihm richtig eingetragen wird bei der rente, oder muss ich da noch was machen (ich habe null plan von irgendwelchen rentengeschichten)?
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

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