Zu den urheberrechtlichen Fragen: Es kann sein, dass die Zeitschriftenartikel über vergangene Spiele keinen Urheberrechtsschutz mehr in Anspruch nehmen, weil sie "keine eigentümliche schöpferische Leistung" sind. Bei Schriftwerken, die keine literarischen Werke sind, sondern einem praktischen Gebrauchszweck dienen (ergo über ein Spiel berichten, diese beschreiben), liegen die Durchschnittsgestaltung, das rein Handwerksmäßige, Alltägliche und Banale außerhalb jeder Schutzfähigkeit. Quelle
Nun kann man sich streiten, ob die Texte in Spiele-ZS schöpferisch Werke sind. In der Rechtssprechung geht es meist um Gebrauchsanweisungen u.ä.
Ansonsten einfach machen. Es wird teilweise viel zu viel Panik gemacht. Warum nicht über Kultboy und Co. kooperieren?
Müsste auch noch ein paar Ausgabn haben.
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