Die GDSK / Vorsicht bei EMS Sendungen (China)
Handy bestellt bei DealExtreme, Angebot war inklusive EMS
Hab zugeschlagen, knapp 90 euro inklusive... soweit alles super !
Heute kam Post von der GDSK
ich solle ihnen bitte die Rechnung zukommen lassen, man verzolle dann netterweise für mich. Dieser Vorgang kostet mich 21,50 Euro sowie ab dem siebten Werktag Lagergebühren von 4,32 Euro (pro Tag)
Wie in diversen Foren zu lesen ist das nicht rechtens !
Die GDSK hat von mir als Kunde keinerlei Vollmacht in meinem Auftrag zu verzollen.
Laut GDSK habe ich als Privatperson nur zwei Möglichkeiten
1) Rücksendung an den Absender (auf dessen kosten laut diverser Forenbeiträge)
2) Bezahlen und Unterlagen schicken / faxen.
Hier das Schreiben was schon vielen geholfen hat;
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"Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom ??.??.2007
Rechnungs-Nr. ???
GdSK-Nr.: ???
HAWB-Nr.: ???
POD-Nr: ???
ATC-NR: ???
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung der GdSK. Zeitgleich teile ich Ihnen mit, dass ein Teilbetrag für die geforderte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von ??,?? EUR auf Ihr Konto überwiesen wurde. Somit wurde Ihre Rechnung um 21,50 EUR ("Abfertigungsgebühr") gekürzt.
Begründung:
Der in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 21,50 EUR für eine "Abfertigungsgebühr" ist nichtnachvollziehbar, sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. In der offiziellen Zustellungsbestätigung der GDSK vom ??.??.2007, ist mir der Versuch aufgefallen, der GdSK einen Freibrief auszustellen mit der Formulierung „Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen.“
Vor die drei Wahlmöglichkeiten gestellt:
- persönlich zum Zollamt nach Frankfurt zu fahren
oder
- eine "Kostenfreie" Rücksendung an den Absender zu beantragen
oder
- die GDsK gegen eine "Abfertigungsgebühr" von 21,50 EUR mit der Verzollung zu beauftragen,
haben Sie mir keine echte Wahl gelassen, denn Kosten und Zeitaufwand für eine Reise zum Zollamt in Frankfurt sind ebenso unzumutbar wie eine Rücksendung an den Absender. Diese Rücksendung wäre für den Absender keineswegs kostenlos, sondern sogar sehr teuer, und diese Kosten würde er mir sicherlich in Rechnung stellen. Außerdem wünschte ich natürlich, die bereits bezahlte Sendung zu erhalten!
Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheinen musste. Außerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung unzulässig mit dem Auftrag zur Verzollung verknüpft.
Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der GdSK verlangten Preises. Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 BGBhinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach § 291 StGB strafbar ist und in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr offizieller chinesischer Partner EMS über Ihre Praktiken anscheinend keine Kenntnis hat und auf meine diesbezügliche Mitteilung mit Staunen reagierte.
Mit freundlichen Grüßen "
Quelle
chinamobiles.org/showthread.php?t=6578
Nach etlichen Telefonaten bin ich mittlerweile soweit;
GDSK sagt sie könne die Sendung nicht ins Versandverfahren übergeben (T1), das müsse das Hauptzollamt in Frankfurt tun.
Das Hauptzollamt in Frankfurt sagt;
Was die GDSK da tut ist nicht rechtens.
Das Ganze geht jetzt hoch bis zur Leitung des Zollamtes und ich werde morgen über den Stand der Dinge aufgeklärt, gibt es hier ähnliche Fälle?
Nochmal ganz deutlich;
Es geht nicht um Zoll oder Mehrwertsteuer, sonder allein um die Bearbeitungsgebühr von 21,50 Euro welche ich absolut nicht einsehe !
Dieser Beitrag wurde bereits 13 mal editiert, zuletzt von Uroko Sakanabito ()