Frage zur Mietkaution
mein Vermieter wechselt und ich soll ihm jetzt natürlich eine Kautionsbescheinigung ausstellen, dass er die damals gezahlte Kaution dem neuen Vermieter überträgt.
Es ist ja klar, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen und damit Zinsen zu erwirtschaften.
Habe ich nun einen Anspruch darauf, dass die Zinsen ebenfalls dem neuen Vermieter übertragen werden?