Frage zur Mietkaution

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    • Darkshine schrieb:

      Ich krame das hier mal vor, habe kein passenderes Topic gefunden.

      Kann der Vermieter zum Oktober eine Mieterhöhung ansetzen wenn bereits im Februar die Betriebskosten erhöht wurden? Zusammen ergibt das eine Erhöhung des Gesamtzahlbetrags von 9,64% innerhalb von 8 Monaten.
      Hast du in deinem Mietvertrag explizit eine warmmiete stehen oder eine kaltmiete und Nebenkosten?

      Wenn letzteres dann wahrscheinlich ja, da kaltmiete ja nichts mit den Nebenkosten zu tun hat
    • Ist meiner Auffassung nach völlig in Ordnung. Miete sowie Betriebskosten sind hier getrennt zu betrachten. Letzterem hast du mit der Zahlung der Erhöhung zum Februar schon zugestimmt. Mieterhöhung ist innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent auch zulässig. Der Vermieter muss dir allerdings eine jährliche Betriebskostenabrechnung aushändigen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzahlen. Wenn er erhöht hat, kann es gut sein, dass er zu deinen Gunsten in der Vergangenheit nicht nachgefordert hat... denn auch dies ist nach Einsicht der jährlichen Abrechnung rechtens zu verlangen.
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