Problem mit Anwalt
Möchte meinem Anwalt schnellstens das Mandat kündigen, da ich seine Faxen satt habe (Anfragen nicht beantwortet, Unterlagen trotz Auftrag nicht beschafft, katastrophale Schreiben).
Um ggf wenigstens einen Teil der Kohle zurück zufordern, möchte ich mich gern an die Schlichtungsstelle in Berlin wenden, jedoch muss ich dort einen Anspruch geltend machen.
Sehe ich das richtig, dass ich den Anspruch auch nach Beendigung des Mandats geltend machen kann?
Mit der eigentlichen Sache, mit welcher der A beauftragt wurde, hat es ja primär nichts zu tun?