Import Konsole wird vom Landesamt für Verbraucherschutz geprüft...

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    • Import Konsole wird vom Landesamt für Verbraucherschutz geprüft...

      Moin,

      habe heute meine in Japan bestellte 3DO Konsole vom Zoll abholen wollen und als ich dann alles ausgepackt habe, sagt die junge Dame "Aha, das ist aber kein deutscher Stecker! Die Konsole dürfen Sie nicht betreiben. Die behalten wir ein!"

      Da ich schon einige Konsolen in Japan gekauft und auch beim Zoll abholen durfte, war ich erst mal baff und hab sie wohl nur entgeistert angestarrt. Auf meine Frage, was das für ein Irrsinn sei. Hat sie mir dann was von meinem eigenen Schutz erzählt, weil der Stecker ja nicht in unsere Steckdosen passt und dass die Gerätespannung eine andere sein könnte...

      Sie bot mir netterweise zwei Optionen an. Zum einen kann ich die Konsole vom Landesamt für Verbraucherschutz prüfen lassen (wobei sie mir gleich sagen könne, dass diese die Konsole nicht freigeben und mir das extra Kosten verursacht) oder ich könne die Annahme verweigern.

      Auf dem Landesamt für Verbraucherschutz hätte ich dann wieder zwei Optionen, wenn keine Freigabe erteilt wird.

      1. Rücksendung an den Empfänger
      2. Zerstörung des Objekts

      Ich bin einigermaßen fassungslos. Hat einer von euch schon entsprechende Erfahrungen gemacht? Es kann doch nicht sein, dass mir verboten wird ein Gerät aus einem anderen Land zu kaufen und zu betreiben...
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    • Naja... theoretisch schon...

      Bei Konsole verhält es sich wohl so:

      Nach Art. 27 Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2008 setzen die Zollstellen die
      Freigabe (Überlassung zum freien Verkehr) für das eingeführte Produkt
      aus, wenn einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird:


      a. Das Produkt weist Merkmale auf, die Grund zu der Annahme geben, dass
      es bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung, sowie bei
      bestimmungsgemäßer Verwendung eine ernste Gefahr für Gesundheit,
      Sicherheit, Umwelt oder andere öffentliche Interessen wie Gesundheit und
      Sicherheit am Arbeitsplatz und Verbraucherschutz darstellt;


      b. dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften
      der Gemeinschaft vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen
      Unterlagen bei oder es fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften
      erforderliche Kennzeichnung;


      c. die CE-Kennzeichnung ist auf nicht wahrheitsgemäße oder irreführende Weise auf dem Produkt angebracht.


      Die Zollstellen informieren in diesen Fällen die zuständigen
      Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Waren nach den
      Produktsicherheitsvorschriften in den freien Verkehr überführt werden
      können oder wieder ausgeführt oder vernichtet werden müssen.


      Zuständig für die Marktüberwachung sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B.
      die Bundesnetzagentur für EMVG und FTEG) die Marktüberwachungsbehörden
      der Länder (z.B. Gewerbeaufsichtsämter).
      Es gibt Leute, die behaupten das ganze einzuführen sei legitim. Ich selber hatte noch nie so einen Fall...

      Du könntest aber Wiederspruch einlegen, bedenke das Du damit viel Rennerei hast und das ist vielen Leuten die Mühe nicht wert. Du kannst genauso versuchen das ganze als etwas anderes zu deklarieren. Sammlerstück für die Vitrine, was nicht in Benutzung geht, ich weiss nicht ob das eine Eidesstattliche Erklärung nötig ist, etc. Eventuell könntest Du auch mit dem Ersatzteil-Argument kommen, dass das fertige Produkt so garnicht zum Einsatz kommt.

      Man hört immer wieder, dass der Import von elektronischen Geräten völlig problemlos sein sollte. Frag doch mal auf welcher Grundlage das so ist, oder anhand welcher Fakten das so sein soll. Der Stecker kann es wohl nicht sein, dann dürfte ich ja nie mein Rasierer in ein fremdes Land bringen mitsamt Adapter...
    • SCheint in letzter Zeit verstärkt zu passieren, wenn ich das so in meinem Umfeld und hier im Forum betrachte...

      Naja was soll dir übrig bleiben. Das Ding untern Arm und losrennen oder zur Prüfung schicken lassen und hoffen, dass da kein Irrer sitzt.
      "I'm Special Agent Francis York Morgan, but please call me York, that's what everyone does..."

      {O,o}
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    • Landesamt für Verbraucherschutz Saarland;

      0681 9978-4501
      Hotline - falsche Nummer verbinden dich jedesmal mit der Lebensmittelabteilung

      (0681) 9978-0
      Zentrale - verbinden dich mit Hotline, die verbindet dich dann mit Lebensmittelabteilung

      (0681) 9978-0
      Zentrale Versuch 2 mit Hinweis auf falsche Hotline verbindet mich wieder mit Lebensmittelabteilung

      Typ von der Lebensmittelabteilung findet es gar nicht witzig ABER sucht die Nummer von dem zuständigen Typen raus

      068199784575

      DER geht aber bisher nicht ans Telefon :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Uroko Sakanabito ()

    • Uroko Sakanabito schrieb:

      Landesamt für Verbraucherschutz Saarland;

      0681 9978-4501
      Hotline - falsche Nummer verbinden dich jedesmal mit der Lebensmittelabteilung

      (0681) 9978-0
      Zentrale - verbinden dich mit Hotline, die verbindet dich dann mit Lebensmittelabteilung

      (0681) 9978-0
      Zentrale Versuch 2 mit Hinweis auf falsche Hotline verbindet mich wieder mit Lebensmittelabteilung

      Typ von der Lebensmittelabteilung findet es gar nicht witzig ABER sucht die Nummer von dem zuständigen Typen raus

      068199784575

      DER geht aber bisher nicht ans Telefon :)
      lol Irrenhaus. Danke Daniel.
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    • manji schrieb:

      Soweit ich weis ist das CE Zeichen aber nur bei Neuwaren wichtig?
      nein, auch bei gebrauchten geräten die zu einem zeitpunkt produziert wurden, als es in der eu schon das ce zeichen gab.

      heisst im klartext: plattenspieler von 1950 importieren in die eu ohne ce zeichen kein problem.

      ein gerät aus usa/asien importieren von 1996 ohne ce nicht ok, da es zu dem zeitpunkt in der eu dieses zeichen schon gab.
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."
    • Die Sache ist ziemlich kompliziert.

      Wenn Du tatsächlich der Endverbraucher bist, ist das Ding bereits in Verkehr gebracht worden, also bringt das nicht viel. Der Verkäufer hätte da für eine CE Zertifizierung sorgen müssen.

      Wärst Du Händler, würdest DU das Teil in Umlauf bringen, also wäre es Dein Job das prüfen zu lassen; in dem Fall würde es Dir zur Prüfung ausgehändigt werden, allerdings hättest Du dafür die richtigen Papiere haben müssen und ich bezweifle sowieso, dass Du ein Händler bist und es auch nicht nach-zertifizieren lassen wolltest?!?

      Das ganze ist sowieso von Zollamt zu Zollamt unterschiedlich. Was in München hängen bleibt, geht in Berlin ohne Beanstandungen durch. So ungefähr...

      Ich persönlich glaube ebenfalls, das es den Aufwand nicht wert ist. Wenn sie Beamten sturr stellen, gibt es meist nichts was Du tun kannst...
    • Das wird wenig bringen. Es ist eine Richtlinie, die von den Zollbeamten umgesetzt wird. Das ist im Fall der alten Geräte zwar völliger Irrsinn, da die allesamt kein CE-Siegel besitzen, aber letztlich will man nur die dümmer werdenden Verbraucher vor dem "Chinaschrott" schützen.

      Deswegen habe ich auch davon abgesehen, mit einen Duo-R aus Japan zukommen zu lassen. 300 Euro in die Tonne zu werfen, das bringe ich nicht über das Herz. Da bei uns Frankfurt um die Ecke ist und der mittelhessische Zoll nichts zu tun hat, landet von mir jede zweite Auslandssendung beim Zoll. Egal ob deklariert, oder nicht.

      Ein Arbeitskollege von mir durfte wegen der Richtlinie noch ein paar Euro extra für die Vernichtung seines neuen Tablets abdrücken, was er nur kurz beim Auspacken in Augenschein nehmen konnte. Teurer Spaß! Ich stehe mit dem Zoll seit meinen Parfümimporten ohnehin auf Kriegsfuß. TTIP, Globalisierung und Co. sind elementar auf Bundesebene. Aber der kleine Bürger darf gar nichts mehr importieren, wird von Region Locks bevormundet etc. Traumhafte neue Welt!

      Ich freue mich schon auf die nächste Zollrunde in ca. zwei Wochen. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Retrozocker ()


    • Ein Arbeitskollege von mir durfte wegen der Richtlinie noch ein paar
      Euro extra für die Vernichtung seines neuen Tablets abdrücken, was er
      nur kurz beim Auspacken mal in Augenschein nehmen durfte. Teurer Spaß!
      Ich stehe mit dem Zoll seit meinen Parfümimporten ohnehin auf Kriegsfuß.
      TTIP, Globalisierung und Co. sind elementar auf Bundesebene. Aber der
      kleine Bürger darf gar nichts mehr importieren, wird von Region Locks
      bevormundet etc. Traumhafte neue Welt!

      Was schon ein Unding ist, wenn ich auf auf anderen (deutschen) Internetseiten "Die 10 besten Tipps zum Importieren von Elektronik aus den USA" lese, wo dann nur ganz beiläufig die CE Problematik beschrieben wird.

      Die ist jedoch in vielen Fällen ein elementarer Grundsatz...
    • Ich brech das mal in die Realität da ich auf dem selben Amt unterwegs bin;

      Diese "Person" ist da neu und die Aussage mit dem kein deutscher Stecker, kein Import muss ja 100% Schwachsinn sein. Die Frage ist also was tun?

      A) Weg über Anwalt
      B) Weg über Infos (versuche ich grad zu gehen aber keine Sau geht irgendwo an eine Hotline)
      C) Beschweren.

      Ich hab meine Importe wegen dieser EINEN Dame komplett zurückgefahren, jedem anderen auf diesem Amt wäre das die letzten 10 Jahre komplett egal gewesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Uroko Sakanabito ()

    • aber im positiven sinne. denn eigentlich dürften die zollbeamten keine ausnahmen machen und es nicht an endkonsumenten rausgeben. heisst im klartext: diejenigen, die es aushändigen machen ihren job falsch, nicht die, die es nicht aushändigen. ^^
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von namenlos ()

    • Du kannst auch weiterhin Konsolen importieren. Du musst aber damit rechnen, dass die Konsole vernichtet wird. Ist ein Lotteriespiel geworden! Es steht und fällt mit der Kenntnis/Interesse des Zollbediensteten. Nimmt er seinen Job ernst, dann ist dein Geld und die Konsole weg.

      Evtl. könnte man per Import an ein anderes EU-Land was tricksen, wo die Umsetzung der Richtlinie keine Sau interessiert. Die könnten dann die Konsole weiter schicken...
    • genau das meinte ich ja. hier in thread hört sich die willkür der zollbeamten immer so negativ an. im endeffekt machen sie aber nur ihren job und wenn es nunmal ein einfuhrverbot für sachen ohne ce siegel an endkunden in der eu gibt, hat der zollbeamte als angestellter/beamter des deutschen staates sich eben dran zu halten. klar, die regelung ansich ist affig, können aber die "kleinen" beamten nichts für. wenn im endeffekt dann eine bude abbrennen sollte wegen irgendeinem china mist ohne ce siegel, wird es bestimmt spassig für den zollner, der das "durchgewunken" hat.

      jeder hat im job halt vorschriften, die ihm nicht passen. ich darf kein south park mehr zeigen in der schule, haufen leute hier im forum werden im büro nichtmehr rauchen dürfen und der zollbeamte darf halt legal keine sachen ohne ce siegel mehr rausgeben and endkunden.

      deal with it.
      "Der Spiegel ist schon lange nicht mehr das, was er nie war."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von namenlos ()

    • Offizielle Info von der Zoll.de Hotline;

      035144834510

      Das hat nichts mit dem CE Kenntzeichen oder dem Stecker zu tun, es läge evtl. an den GS Richtlinien von Stiftung Warentest die 2016 verschärft wurden.

      Es gibt dazu allerdings nichts schriflich bisher zumindest liegt ihm das nicht vor und er wäre doch überrascht wenn die Dame diese schon hätte.

      Er meinte du solltest drauf bestehen dir das schriftlich geben zu lassen. Die Begründung mit dem Stecker wäre seltsam meinte er.

      Was er jedoch auch klipp und klar gesagt hat; Wird das so umgesetzt wie aktuell geplant hat sich der Import von Elektrogeräten komplett erledigt (ohne CE Zeichen). Begründung ist wir könnten uns damit ja schaden (er selber fand das auch dämlich)